39 Landesverweisung in der Türkei (pag. 1230; pag. 1241 f. Z. 43 ff.), womit ein Verbleib beim anderen Elternteil in der Schweiz ausser Betracht fällt. Angesichts dessen wäre eine Landesverweisung der Beschuldigten mit massiven Konsequenzen für die intakten und engen familiären Beziehungen zwischen ihr und ihrer 14-jährigen Tochter (sowie zwischen ihrer Tochter und deren Halbgeschwistern und Stiefvater) verbunden. Das Kindeswohl wäre durch die Wegweisung der Mutter äusserst erheblich beeinträchtigt.