Die Beschuldigte hat in der Schweiz keine Ausbildung absolviert (pag. 62 Z. 170 f.); ihre Lehre als Pflegeassistentin musste sie gemäss eigenen Angaben aufgrund ihrer ersten Ehe abbrechen (pag. 1231). Von 1. November 2013 bis 31. Mai 2017 bezogen sie und ihre Tochter Sozialhilfe. Ab dem 1. November 2017 wurden sie weiterhin unterstützt, jedoch zusammen mit dem Beschuldigten. Die Beschuldigte wurde in verschiedenen Arbeitsintegrationsprogrammen angemeldet, welche sie oftmals aus gesundheitlichen und familiären Gründen – sie war während mehreren Jahren alleinerziehend – frühzeitig abbrach.