19. Erwägungen der Kammer zur Landesverweisung der Beschuldigten 19.1 Vorliegen einer Katalogstraftat / Vorgehen Bezüglich Vorliegens einer Katalogstraftat und Vorgehen kann auf die Ausführungen in E. V.18.1 hiervor verwiesen werden. Ergänzend ist einzig festzuhalten, dass die Beschuldigte ebenfalls türkische Staatsangehörige, mithin Ausländerin im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB ist. Auch sie hat sich eines Katalogdelikts gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. e StGB schuldig gemacht, was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht. 19.2 Härtefallprüfung 19.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz Die Beschuldigte ist am _____