Folglich verfügt der Beschuldigte über ein intaktes soziales Netzwerk in seinem Heimatland. Angesichts seines türkischen Gymnasialabschlusses, seines Alters und seiner Arbeitserfahrung sollte es ihm zudem möglich sein, auf dem Arbeitsmarkt in der Türkei Fuss zu fassen. Demnach besteht die realisti-