Der Beschuldigte ist in der Türkei geboren und spricht Türkisch. Er hat seine gesamte Kindheit und Jugend in der Türkei verbracht, dort das Gymnasium besucht und ein Studium angefangen (pag. 53 f. Z. 187 ff.; pag. 611 Z. 32 f.). Der Beschuldigte ist somit mit der dortigen Sprache, der Kultur und den Gepflogenheiten bestens vertraut. Während sein Vater in Griechenland wohnt, leben seine Mutter sowie seine beiden Geschwister nach wie vor in der Türkei, wobei er täglich mit ihnen telefoniert (pag. 1218). Folglich verfügt der Beschuldigte über ein intaktes soziales Netzwerk in seinem Heimatland.