Familiäre Verhältnisse Der Beschuldigte ist seit September 2016 mit der Beschuldigten verheiratet (pag. 971). Seit seiner Einreise in die Schweiz lebt er mit der Beschuldigten sowie deren Tochter aus erster Ehe in einem gemeinsamen Haushalt (vgl. pag. 12). Diese wurde am ________ in der Schweiz geboren und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung (pag. 143; pag. 180). Am ________ wurden die Beschuldigten Eltern von Zwillingen (pag. 621; pag. 624). Während sich die Beschuldigte um die Kinderbetreuung kümmert (pag. 797), geht der Beschuldigte einer unbefristeten Vollzeitanstellung nach (vgl. pag.