In Bezug auf die Kinder des von der Landesverweisung betroffenen Elternteils berücksichtigt die Rechtsprechung insbesondere, ob die Eltern des Kindes zusammenleben, wer die Sorge und Obhut hat und ob der von der Landesverweisung betroffene Elternteil seine Kontakte zum Kind nur im Rahmen eines Besuchsrechts pflegt (BGer 6B_1179/2021 vom 5. Mai 2023 E. 6.3.5 und 6B_1114/2022 vom 11. Januar 2023 E. 5). Minderjährige Kinder teilen das ausländerrechtliche Schicksal des obhutsberechtigten Elternteils.