1233 ff.). Sodann sind in einem früheren Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Seeland 72 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von rund CHF 101'000.00 verzeichnet, wobei diverse weitere Betreibungen eingeleitet worden sind oder sich in Pfändung befanden (pag. 417 ff.). Die Beschuldigte ist – anders als der Beschuldigte – nicht vorbestraft (pag. 1202). Die genannten Umstände sind im Rahmen der Strafzumessung neutral zu werten. Nachtatverhalten Die Beschuldigte hat die Tat anlässlich der Einvernahme vom 15. September 2020 zwar ebenfalls ohne Umschweife eingestanden (vgl. pag.