und reiste in ihrem ersten Lebensjahr in die Schweiz ein (pag. 180). Die Beschuldigte hat aus einer früheren Ehe eine Tochter, die mittlerweile 14 Jahre alt ist. Seit September 2016 ist die Beschuldigte mit dem Beschuldigten verheiratet. Am ________ wurden sie Eltern von Zwillingen (pag. 621; pag. 624). Eine Ausbildung hat die Beschuldigte nicht absolviert (pag. 62 Z. 170 f.). Von 1. November 2013 bis 31. Mai 2017 bezogen die Beschuldigte und ihre Tochter Sozialhilfe. Ab dem 1. November 2017 wurden sie weiterhin unterstützt, jedoch