Sodann erfolgte mit Urteil BJS 20 4508 vom 31. März 2020 eine Verurteilung wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von zehn Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 1'600.00. Weiter wurde der Beschuldigte mit Urteilen BJS 22 20577 vom 25. Oktober 2022 und SA2 23 6866 24 vom 26. Juli 2023 je wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes zu unbedingt vollziehbaren Geldstrafen von 30 resp. 35 Tagessätzen verurteilt (pag. 1203 ff.).