25 15.3 Konkretes Strafmass Insgesamt erachtet die Kammer für den Beschuldigten eine Strafe von 140 Tagessätzen Geldstrafe als angemessen. 15.4 Tagessatz Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, dem Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art.