Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist als durchschnittlich zu bezeichnen; es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die für eine erhöhte Strafempfindlichkeit sprechen würden. Fazit zu den Täterkomponenten Im Ergebnis wirken sich die Täterkomponenten mit 20 Strafeinheiten straferhöhend aus.