Die ersten drei Urteile sind Vorstrafen, Urteil 4 zeigt auf, dass sich der Beschuldigte auch bei laufendem Strafverfahren nicht von seiner Delinquenz abhalten liess, sondern – wenn auch nicht einschlägig so doch unbeirrt – weiterdelinquierte. Die Urteile vom 25. Oktober 2022 und 26. Juli 2023 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz belegen erneute Delinquenz während des vorliegend noch laufenden Verfahrens und zeugen so von hartnäckiger Gleichgültigkeit gegenüber elementaren Grundregeln des Zusammenlebens gemäss schweizerischer Rechtsordnung.