__ AG angestellt. Aufgrund dieser Anstellung wurden der Beschuldigte und seine Familie von der Sozialhilfe abgelöst (pag. 164). Seit 1. Februar 2022 arbeitet der Beschuldigte bei der L.________ SA als Schichtmitarbeiter (pag. 1148). Er steht in unbefristeter Anstellung (pag. 1147). Im November 2024 verdiente er CHF 11'570.00 brutto (inkl. Auszahlung des 13. Monatslohns) und im Dezember 2024 CHF 5'970.00 brutto, wobei ihm – aufgrund einer bestehenden Lohnpfändung – jeweils CHF 4'600.00 monatlich ausgezahlt wurden (pag.