23 Äussere oder innere Umstände, die es dem Beschuldigten verunmöglicht hätten, sich rechtskonform zu verhalten, sind – trotz angespannter finanzieller Situation – nicht ersichtlich. Die Vermeidbarkeit wirkt sich indes ebenfalls neutral aus. Die subjektiven Tatkomponenten sind nach dem Gesagten neutral zu gewichten. Fazit zu den Tatkomponenten Unter Berücksichtigung sämtlicher objektiver und subjektiver Tatkomponenten ist von einem noch leichten Tatverschulden auszugehen.