Erhöhte kriminelle Energie durch aufwendigere Arglist ist straferhöhend zu berücksichtigen (VBRS-Richtlinien, S. 47). Die Beschuldigten verschwiegen der Sozialbehörde bewusst Lohnansprüche in Höhe von ca. CHF 7'000.00 bis CHF 7'500.00, die der Beschuldigte von 25. Juli bis Ende September 2018 und somit innerhalb von drei arbeitsrechtlichen Abrechnungsperioden generierte. Die Deliktsdauer ist als eher kurz zu bezeichnen.