Die VBRS-Richtlinien enthalten keinen Referenzsachverhalt für Betrug im Bereich der Sozialhilfe. Sie sehen indes eine Strafe von 120 Strafeinheiten vor, wenn der Täter eine Person wortreich und überzeugend zu einem Darlehen von CHF 20'000.00 überredet, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können. Erhöhte kriminelle Energie durch aufwendigere Arglist ist straferhöhend zu berücksichtigen (VBRS-Richtlinien, S. 47).