12. Anwendbares Recht Die vorliegend zu beurteilenden Taten ereigneten sich nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches am 1. Januar 2018. Zudem betreffen die Änderungen von Art. 146 StGB gemäss Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023, lediglich den französischen Text. Es ist somit geltendes Recht anzuwenden.