19 lungen am Tage des Eingangs gleich wieder in bar auszahlen liess und auch die dritte Lohnzahlung innert weniger Tage abgehoben wurde. Das Vorgehen der Beschuldigten ist als arglistig zu bezeichnen. Eine Pflicht der Sozialbehörde, noch aktiver nach Einkommensquellen der Beschuldigten zu forschen, bestand demgegenüber nicht, zumal sie die Beschuldigten ja bereits Mitte Oktober 2018 wieder in die Pflicht genommen hatte und dort aktiv hinters Licht geführt worden war.