Die Beschuldigte habe bereits in früheren Jahren Einkommen nicht angegeben, weshalb die Sozialbehörde erhöht aufmerksam hätte sein müssen und die Angaben des Ehepaars öfters als üblich hätte überprüfen bzw. weitergehend hätte überwachen müssen. Diesbezügliche Möglichkeiten stünden der Behörde zur Verfügung, bspw. hätte man bei den Banken bereits früher Unterlagen einverlangen müssen, nachfragen können oder häufiger IK-Auszüge einholen müssen, zumal der Verdacht bestanden habe, dass sich insbesondere die Beschuldigte allenfalls nicht an die Vorgaben halten werde. Dass es zu derartigen Prüfungen gekommen wäre, gehe aus den Akten nicht hervor.