Erst bei der Prüfung im August 2019 seien die Einkünfte erstmals aufgefallen und es seien sofort weitergehende Massnahmen getroffen worden. Trotzdem sei die Arglist vorliegend zu verneinen. Die Beschuldigte habe bereits in früheren Jahren Einkommen nicht angegeben, weshalb die Sozialbehörde erhöht aufmerksam hätte sein müssen und die Angaben des Ehepaars öfters als üblich hätte überprüfen bzw. weitergehend hätte überwachen müssen.