18 unterzeichnet und damit zur Kenntnis genommen hätten, dass alle Bankkonten sowie jede Änderung der finanziellen Verhältnisse angegeben werden müssten. Die Beschuldigten hätten sich bemüht, diese Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit des Beschuldigten zu verschleiern, obwohl sie genau gewusst hätten, dass sie diese Beträge hätten angeben müssen. Die Sozialbehörde habe keine Kenntnis von dem erwähnten Konto und den Einkünften gehabt. Erst bei der Prüfung im August 2019 seien die Einkünfte erstmals aufgefallen und es seien sofort weitergehende Massnahmen getroffen worden.