Spätestens anlässlich dieser Sitzung hätten die Beschuldigten die erzielten Einkünfte offenlegen müssen, was sie jedoch nicht gemacht haben. Im Gegenteil behauptete der Beschuldigte sogar, aufgrund fehlender Ausbildung und Arbeitserfahrung keine Anstellung gefunden zu haben, und die Beschuldigten bestätigten ein weiteres Mal mit ihrer Unterschrift, vollständige und wahre Angaben zu machen, über keine zusätzlichen Einkünfte zu verfügen und Änderungen der Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Indem die Beschuldigten im Rahmen der Anspruchsüberprüfung vom 25. Januar 2019 einzig einen Auszug des gemeinsamen Kontos bei der J.__