Sodann kam es am 15. Oktober 2018 – und damit nur wenige Tage nach Beendigung der Erwerbstätigkeit – zu einer Sitzung mit der zuständigen Sozialarbeiterin, anlässlich welcher primär die fehlenden Arbeitsbemühungen der Beschuldigten seit der letzten Zielvereinbarung vom 19. Juni 2017 – mithin auch während des relevanten Zeitraums von 18. Juli bis 30. September 2018 – thematisiert wurden. Spätestens anlässlich dieser Sitzung hätten die Beschuldigten die erzielten Einkünfte offenlegen müssen, was sie jedoch nicht gemacht haben.