Zwar trifft es zu, dass die Beschuldigten während dieses Zeitraums keinen direkten Kontakt zur Sozialbehörde hatten. Lediglich vier Tage bevor die Beschuldigten von der Erwerbsmöglichkeit Kenntnis erhielten, bestätigten sie am 14. Juli 2018 jedoch unterschriftlich, alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, mithin sämtliche Einnahmen aller Art (auch geringe und einmalige) sofort und ohne von der zuständigen Sozialarbeiterin danach gefragt worden zu sein zu melden.