BGer 6B_226/2021 vom 9. Januar 2023 E. 1.3, 6B_587/2020 vom 12. Oktober 2020 E. 1.1.1). Nach der im Bereich der Sozialhilfe ergangenen Rechtsprechung handelt eine Behörde leichtfertig, wenn sie die eingereichten Belege nicht prüft oder es unterlässt, die um Sozialhilfe ersuchende Person aufzufordern, die für die Abklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse relevanten Unterlagen einzureichen.