III. Rechtliche Würdigung 10. Theoretische Grundlagen zu Art. 146 Abs. 1 StGB Den Tatbestand des Betrugs im Sinne von Art. 146 Abs. 1 StGB erfüllt, wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt. Betreffend die theoretischen Grundlagen zum objektiven und subjektiven Tatbestand kann grundsätzlich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.