Demgegenüber stehen die in derselben Periode bezogenen Löhne von gesamthaft CHF 8'538.95. Rechnerisch haben die Beschuldigten während der gesamten Periode durch die zusätzlichen Einkünfte somit total CHF 20'216.75, statt lediglich CHF 11'677.80 Sozialhilfe bezogen. Weil der Gesamtanspruch auf Sozialhilfe in dieser Periode immer noch deutlich höher ausfiel als die effektiv erzielten Gesamtlöhne, hat die Sozialbehörde unter verwaltungsrechtlicher Ägide einen Rückerstattungsanspruch bis maximal den unerlaubten Mehrverdienst, mit anderen Worten sollen die Sozialsünder in der Gesamtrech-