und entspricht im Wesentlichen den geleisteten Auszahlungen an die Beschuldigten (Gutschriften von CHF 2'982.30 am 2. Juli 2018 und danach von jeweils CHF 2'932.30 am 2. August 2018, 3. September 2018, 1. Oktober 2018 etc., pag. 134 ff.) zzgl. Direktzahlungen von monatlich CHF 960.30 (pag. 132; pag. 23). Demgegenüber stehen die in derselben Periode bezogenen Löhne von gesamthaft CHF 8'538.95. Rechnerisch haben die Beschuldigten während der gesamten Periode durch die zusätzlichen Einkünfte somit total CHF 20'216.75, statt lediglich CHF 11'677.80 Sozialhilfe bezogen.