Bereits vor diesem Hintergrund liegt auf der Hand, dass die Beschuldigten das Konto explizit für diese kurze Zeitspanne eröffneten, um die Einkünfte zu verheimlichen. Dass die Beschuldigte die ersten beiden Lohnzahlungen noch am Tage des Eingangs auf dem Konto gleich wieder in bar auszahlen liess und auch die dritte Lohnzahlung innert weniger Tagen abgehoben wurde, unterstreicht sodann, dass das Konto lediglich Mittel zum Zweck war. Ebenfalls als umstritten zu gelten hat der Deliktsbetrag.