60 Z. 102 f. [Antwort der Beschuldigten auf Frage, ob sie gewusst habe, dass sie die Einkünfte hätte deklarieren müssen: «Ja ich wusste dies. Ich unterzeichnete auch eine entsprechende Erklärung»] sowie pag. 60 Z. 115 [Aussage der Beschuldigten, wonach es ihr Fehler sei, dass sie die Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gemeldet habe]). Demgegenüber wurde von den Verteidigungen oberinstanzlich bestritten, dass die Beschuldigten das Konto bei der I.________(Bank) mit dem Ziel eröffnet hatten, die Einkünfte zu verschleiern.