59 Z. 82 ff.). Den Lohn liess sich der Beschuldigte im Wissen der Beschuldigten auf sein Konto bei der I.________ (Bank) auszahlen, welches die beiden am 2. August 2018 extra zu diesem Zweck eröffnet hatten (siehe zur Eröffnung pag. 50 Z. 61 ff., pag. 59 Z. 69 f. sowie pag. 75 und zum Zweck der Lohnauszahlung pag. 50 Z. 55 ff. [Aussage Beschuldigter: «Das war mein einziges Konto damals. Ich habe es für die Gehaltszahlungen der H.________ AG eröffnet»], pag. 59 Z. 64 [Aussage Beschuldigte: «das war sein erstes Konto. Wir haben dies nur für seine Lohnzahlungen eröffnet»], pag. 59 f. Z. 89 ff. sowie pag. 50 Z. 65 ff.).