Dabei gab der Beschuldigte als Grund, weshalb er keine Anstellung gefunden habe, fehlende Ausbildung und Arbeitserfahrung an (vgl. pag. 130 f.). Gleichentags bestätigten die Beschuldigten erneut, vollständige und wahre Angaben zu machen, über keine zusätzlichen Einkünfte zu verfügen und Änderungen der Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich zu melden (pag. 132). Anlässlich der nächsten Anspruchsüberprüfung vom 25. Januar 2019 wurden die Beschuldigten alsdann zur Einreichung der Kontoauszüge aller Bankkonti für die Zeitspanne vom 1. Juni bis 31. Dezember 2018 aufgefordert (pag. 133), woraufhin die Beschuldigten einzig einen Auszug des gemeinsamen Kontos bei der J.