In der ausgefüllten Selbstdeklaration vom 14. Juli 2018 bestätigten die Beschuldigten erneut, alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, mithin sämtliche Einnahmen aller Art (auch geringe und einmalige) sofort und ohne von der zuständigen Sozialarbeiterin danach gefragt worden zu sein zu melden (pag. 120). Zudem holte die Sozialbehörde bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern je einen