Sodann wurden die Beschuldigten im Rahmen einer Anspruchsüberprüfung am 20. Juni 2018 u.a. dazu aufgefordert, die Kontoauszüge aller Bankkonti für die Zeitspanne vom 1. Januar bis 31. Mai 2018 sowie eine Selbstdeklaration einzureichen (pag. 117). In der ausgefüllten Selbstdeklaration vom 14. Juli 2018 bestätigten die Beschuldigten erneut, alle Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, mithin sämtliche Einnahmen aller Art (auch geringe und einmalige) sofort und ohne von der zuständigen Sozialarbeiterin danach gefragt worden zu sein zu melden (pag.