11 ff.) bestätigten sie unterschriftlich, jegliche Änderungen der angegebenen Einkommens- und Familienverhältnisse unverzüglich und unaufgefordert zu melden (pag. 19 f.). Sie unterzeichneten auch Sozialhilfebudgets, in denen sie wiederum unterschriftlich bestätigten, vollständige und wahre Angaben gemacht zu haben und Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Dies namentlich am 15. Juni 2017 (pag. 21) und am 12. März 2018 (pag. 22 f.). Im Weiteren unterzeichneten die Beschuldigten am 19. Juni 2017 resp. am 21. Juni 2017 je eine Erklärung, wonach vom neuen Straftatbestand von Art.