(Bank) überweisen liess[en], welches [der Beschuldigte] eigens dafür eröffnet hatte und dessen Existenz [die beiden] dem Sozialdienst geflissentlich verschwieg[en], von wo [der Beschuldigte] die Gelder jeweils kurz nach Zahlungseingang in bar abhob und zur Bestreitung [seines resp. des gemeinsamen] Lebensunterhalts verwendete, - darauf vertraute[n], dass die (rechtzeitige) Überprüfung [ihrer] unrichtigen Auskünfte bzw. [ihrer] richtigen Einkommensverhältnisse für den Sozialdienst praktisch unmöglich (oder jedenfalls unzumutbar) war, und