die Einstellung des Widerrufsverfahrens (Lit. A Ziffer III. des vorinstanzlichen Urteils vom 06. Dezember 2023) festzustellen. II. Es sei das Verfahren gegen Herrn A.________ wegen dem Vorwurf des unrechtmässigen Bezuges von Leistungen der Sozialhilfe, angeblich begangen in der Zeit von Juli bis September 2018 in F.________(Ortschaft) zufolge Verjährung einzustellen (Lit. A. Ziffer 1. AKS). unter Feststellung, dass das Honorar für die amtliche Verteidigung von Herrn A.________ durch Rechtsanwältin G.________ im Betrag von CHF 1'448.25 und Rechtsanwalt B.________ im Be-