1. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD, gemeinsam mit A.________, unter solidarischer Haftung je zur Hälfte). C. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem anzuordnen. 2. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).