A.________ sei schuldig zu erklären des Betrugs, gemeinsam mit C.________ begangen in der Zeit von Juli 2018 bis September 2018 in F.________(Ortschaft), z. N. der Einwohnergemeinde F.________ und er sei in Anwendung von Art. 40, 66a Abs. 1 Bst. e, 146 Abs. 1 StGB; Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren;