1238). Schliesslich wurden die Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung erneut einvernommen (pag. 1240 ff.). 4. Anträge der Parteien 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1267 f.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 6. Dezember 2023 (PEN 22 123+124) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich