sowie ein ergänzender Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung beim Amt für Migration des Kantons Luzern samt Beilagen (datierend vom 23. Dezember 2024; pag. 796 ff. und pag. 967 ff.) über die Beschuldigten eingeholt. Weiter wurden bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland die Akten BJS 24 24842 betreffend die Beschuldigte ediert (vgl. pag. 775). Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte Rechtsanwalt B.________ Fotografien der Lohnabrechnungen der Monate November und Dezember 2024 des Beschuldigten ein (pag. 1265 f.), welche antragsgemäss zu den Akten erkannt wurden (vgl. pag. 1238).