Indessen erklärte auch sie fristgerecht die Anschlussberufung, wobei sie das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich anfocht (pag. 739 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 28. März 2024 mit, kein Nichteintreten auf die Anschlussberufungen der Beschuldigten zu beantragen (pag. 746). Die Berufungsverhandlung fand am 13. Januar 2025 statt (pag. 1237 ff.).