(nachfolgend: Beschuldigter) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe anstelle von Betrug, die Bemessung der Strafe sowie den Verzicht auf die Landesverweisung (pag. 728 ff.). Der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, teilte mit Eingabe vom 8. März 2024 fristgerecht mit, er beantragte kein Nichteintreten auf die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft, indessen schliesse er sich deren Beru-