2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'987.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 7’883.60, insgesamt bestimmt auf CHF 9'871.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 2'024.60). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] Wird eine schriftliche Begründung verlangt, erhöhen sich die Verfahrenskosten um CHF 1'000.00. VI. [amtliche Entschädigung] C. Weiter wird verfügt: