1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 31.03.2020 wird in Anwendung von Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten des Widerrufsverfahrens in der Höhe von CHF 300.00 werden vom Kanton Bern getragen. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. IV. [amtliche Entschädigung] 2 B. V. C.________ wird schuldig erklärt