1. Zu einer Geldstrafe von 51 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'530.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31.03.2020, zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 25.10.2022 sowie zum Urteil der Staatsanwaltschaft Abteilung 2 Emmen vom 26.07.2023. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.