Weiter wird im Zivilpunkt beschlossen: 1. Die Schadensersatzklage des Zivilkläger C.________ wird für die weitergehende, vollständige Beurteilung der Forderungen auf den Zivilweg verwiesen. 2. Für die oberinstanzliche Beurteilung der Zivilklage werde keine Kosten ausgeschieden. IV.