Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 15. November 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als für die Beurteilung der Zivilklage erstinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden wurden. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtgewähren des Vortritts infolge mangelnder Aufmerksamkeit, begangen am 29. April 2022 in Aarberg, Lyss-Strasse; 2. der fahrlässigen Körperverletzung, begangen am 29. April 2022 in Aarberg, Lyss- Strasse, zum Nachteil von C.________;