33 31. Verfahrenskosten im Zivilpunkt Die Vorinstanz verzichtete auf die Ausscheidung von Verfahrenskosten im Zivilpunkt, was in Rechtskraft erwachsen und somit nicht zu überprüfen ist. Im oberinstanzlichen Verfahren entstand im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zivilklage ein bescheidener Aufwand, weshalb im Zivilpunkt wiederum keine Verfahrenskosten auszuscheiden sind. VI. Kosten und Entschädigung